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Bei vielen Spielzeugen und Geräten ist die Verpackung integraler Bestandteil des Produkts. Die Verpackung wird vom Hersteller speziell für jeden Artikel entwickelt und ist damit i.d.R. optimal für den Paketversand geeignet.
Für den Fall, dass Sie ein Produkt während der Garantiezeit oder auch danach zum Service oder Kundendienst einreichen oder einschicken müssen, ist die Originalverpackung der sicherste Schutz vor Transportschäden. Denken Sie auch daran, dass Sie Ihr es vielleicht später einmal veräußern wollen. Auch dann ist es von großem Vorteil, das Produkt mit Originalverpackung anbieten zu können. Wir empfehlen daher unbedingt, die Originalverpackung Ihrer Produkte so lange aufzubewahren, wie Sie diese in Besitz halten.
Sollten Sie die Verpackung dennoch entsorgen wollen, oder handelt es sich um eine von uns verwendete Umverpackung, dann achten Sie bitte auf diese Symbole:
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| Recycling-Symbol Grüner Punkt |
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Recycling-Symbol RESY |
(www.gruener-punkt.de)
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(www.resy.de)
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Der "Grüne Punkt" besagt, dass eine so gekennzeichnete Verpackung vom Dualen System Deutschland (DSD) bundesweit eingesammelt, sortiert und zur Verwertung weitergeleitet wird. Das DSD bedient sich dazu lokaler Entsorger, die die Einsammlung im Auftrag durchführen.
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Das "RESY"-Symbol auf der Verpackung hat eine ähnliche Bedeutung wie der "Grüne Punkt", gilt jedoch speziell für Papier unf Pappe. RESY garantiert die Entsorgung und stoffliche Wiederverwertung aller mit dem RESY-Symbol gekennzeichneten Transport- und Umverpackungen.
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Weitere Hinweise Die Finanzierung dieser Rücknahme- oder Recycling-Systeme erfolgt über Lizenzgebühren für das "Grüne Punkt"-Symbol oder das RESY-Symbol, die von Verpackungsherstellern, Geräteherstellern oder dem Handel an das Duale System Deutschland oder an die RESY Organisation für Wertstoffentsorgung GmbH entrichtet werden. Mit der Zahlung des Entgelts und dem Aufbringen des jeweiligen Symbols werden die Vorgaben der Verpackungsverordnung für Transportverpackungen erfüllt. Damit sind diejenigen, die eine solchermaßen gekennzeichnete Verpackung in den Verkehr bringen von der individuellen Rücknahmepflicht gemäß Verpackungs-Verordnung befreit.
Die Finanzierung dieser Rücknahme- oder Recycling-Systeme erfolgt über Lizenzgebühren für das "Grüne Punkt"-Symbol oder das RESY-Symbol, die von Verpackungsherstellern, Geräteherstellern oder dem Handel an das Duale System Deutschland oder an die RESY Organisation für Wertstoffentsorgung GmbH entrichtet werden. Mit der Zahlung des Entgelts und dem Aufbringen des jeweiligen Symbols werden die Vorgaben der Verpackungsverordnung für Transportverpackungen erfüllt. Damit sind diejenigen, die eine solchermaßen gekennzeichnete Verpackung in den Verkehr bringen von der individuellen Rücknahmepflicht gemäß Verpackungs-Verordnung befreit.
Die Finanzierung dieser Rücknahme- oder Recycling-Systeme erfolgt über Lizenzgebühren für das "Grüne Punkt"-Symbol oder das RESY-Symbol, die von Verpackungsherstellern, Geräteherstellern oder dem Handel an das Duale System Deutschland oder an die RESY Organisation für Wertstoffentsorgung GmbH entrichtet werden. Mit der Zahlung des Entgelts und dem Aufbringen des jeweiligen Symbols werden die Vorgaben der Verpackungsverordnung für Transportverpackungen erfüllt. Damit sind diejenigen, die eine solchermaßen gekennzeichnete Verpackung in den Verkehr bringen von der individuellen Rücknahmepflicht gemäß Verpackungs-Verordnung befreit.
Die Finanzierung dieser Rücknahme- oder Recycling-Systeme erfolgt über Lizenzgebühren für das "Grüne Punkt"-Symbol oder das RESY-Symbol, die von Verpackungsherstellern, Geräteherstellern oder dem Handel an das Duale System Deutschland oder an die RESY Organisation für Wertstoffentsorgung GmbH entrichtet werden. Mit der Zahlung des Entgelts und dem Aufbringen des jeweiligen Symbols werden die Vorgaben der Verpackungsverordnung für Transportverpackungen erfüllt. Damit sind diejenigen, die eine solchermaßen gekennzeichnete Verpackung in den Verkehr bringen von der individuellen Rücknahmepflicht gemäß Verpackungs-Verordnung befreit.
Die Finanzierung dieser Rücknahme- oder Recycling-Systeme erfolgt über Lizenzgebühren für das "Grüne Punkt"-Symbol oder das RESY-Symbol, die von Verpackungsherstellern, Geräteherstellern oder dem Handel an das Duale System Deutschland oder an die RESY Organisation für Wertstoffentsorgung GmbH entrichtet werden. Mit der Zahlung des Entgelts und dem Aufbringen des jeweiligen Symbols werden die Vorgaben der Verpackungsverordnung für Transportverpackungen erfüllt. Damit sind diejenigen, die eine solchermaßen gekennzeichnete Verpackung in den Verkehr bringen von der individuellen Rücknahmepflicht gemäß Verpackungs-Verordnung befreit.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Alle mit den o.g. Symbolen gekennzeichneten Verpackungen können Sie in die Altpapiersammlung geben, also dorthin, wohin Sie z.B. auch alte Tageszeitungen entsorgen. Verpackungstypische stofffremde Anhaftungen wie z. B. Klebebänder, Etiketten oder ein geringer Folienanteil stören den Recycling-Prozess nicht. Verpackungen mit o.g. Recycling-Symbolen nehmen wir nicht zurück. Bei allen anderen Verpackungen (z.B. Einweg-Paletten oder Umkartons, die nicht eines der o.g. Symbole tragen) sind wir gemäß den Bestimmungen der Verpackungsverordnung zur Rücknahme verpflichtet, und haben dafür Sorge zu tragen, dass sie entweder recyclelt oder wiederverwendet werden.
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